AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Dolmetscher/ Übersetzer/ Lektor/ Textproduzent (im Folgenden „Anbieter“ genannt) und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Anbieter nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

(3) Anbieter: Friederike Falb, Translations Texts Spanish English German, c/o BITS – Bühler Innovations- und TechnologieStartUps GmbH, Am Froschbächle 21,77815 Bühl; falb[at]translations-texts.de; +49 (0)1573 3326680; www.translations-texts.de.

2. Leistungsumfang

(1) Jeder Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig, nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Der Anbieter kann jedoch keine vollständig fehlerfreie Arbeit garantieren. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Leistung.

(2) Der Anbieter behält sich bei Unklarheiten im Vorfeld einer Dolmetschleistung oder im Ausgangstext vor, beim Auftraggeber rückzufragen. Er hat jedoch wahlweise das Recht, in einem solchen Fall nach bestem Wissen eine Leistung aufgrund des zu verstehenden Sinngehalts zu erstellen.

3. Vertragsschluss

(1) Der Auftraggeber kann bei dem Anbieter per E-Mail, Telefon oder Post eine Anfrage stellen. Der Anbieter unterbreitet dem Kunden dann ein Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot per E-Mail, Telefon oder Post annimmt. Ergeben sich jedoch aufgrund nur telefonisch oder andersartig formlos vereinbarter Verträge Probleme, so gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.

(2) Der Anbieter behält sich vor, die Durchführung eines Auftrags im Einzelfall zurückzuweisen oder abzurechen, wenn strafbare oder gesetzeswidrige Inhalte kommuniziert werden, Inhalte gegen die guten Sitten verstoßen oder bei Vorliegen sonstiger besonderer Umstände die Auftragsdurchführung unzumutbar ist. In diesem Falle bestehen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber keine Ersatzansprüche.

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Anbieter rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen des Auftrags zu unterrichten (Verwendungszweck, Informationen über das Unternehmen, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Leistung, Formate etc.). Ist die Arbeit für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Anbieter rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass der Anbieter eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erbringung der Leistung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Anbieter bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.). Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung dieser Informationen und Unterlagen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.

(3) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Verwertungs-Rechte an einem Text und stellt sicher, dass dieser verarbeitet werden darf. Von Urheber- oder Persönlichkeitsrechten Dritter stellt er den Anbieter frei.

5. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

(1) Rügt der Auftraggeber einen in der schriftlichen Leistung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der schriftlichen Leistung enthaltenen Mängel durch den Anbieter (Nacherfüllung). Diese Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des behaupteten Mangels gegenüber dem Anbieter schriftlich und unverzüglich nach Feststellung geltend gemacht werden. Für die Nacherfüllung ist dem Anbieter vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.

(2) Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des fertig gestellten schriftlichen Auftrags an den Auftraggeber beim Anbieter zugegangen ist. In diesem Fall gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 BGB). Gesetzliche Gewährleistungsrechte von Auftraggebern, die keine Unternehmer sind, bleiben unberührt.

(3) Beseitigt der Anbieter die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Anbieters auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Anbieter beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

6. Rechtliche Haftung

(1) Der Anbieter haftet nur bei eigener grober fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung in angemessener Höhe (höchstens Auftragssumme). Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder bei Videokonferenzen oder durch Viren verursacht worden sind. Der Anbieter trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei eigener leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.

(2) Eine Haftung des Anbieters für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.

(3) Der Höchstbetrag für Schadensansprüche darf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes nicht übersteigen.

(4) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 6 (1) und (3) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7. Berufsgeheimnis

Der Anbieter unterliegt der strikten beruflichen Schweigepflicht. Er verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

8. Mitwirkung Dritter

(1) Der Anbieter ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Anbieter dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 7 verpflichten.

9. Vergütung

(1) Die Rechnungen des Anbieters sind fällig und zahlbar ohne Abzug per Überweisung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum.

(2) Der Anbieter hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Der Anbieter kann bei umfangreichen Leistungen einen angemessenen Vorschuss auf seine Vergütung verlangen.

10. Zweckbestimmung, Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Dolmetscherleistungen sind ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Eine Aufzeichnung ist nur nach gesonderter Vereinbarung und mit Zustimmung des Anbieters zulässig. Hier fällt ein separat zu vereinbarendes Zusatzhonorar an.

(2) Die schriftliche Auftragsarbeit bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.

(3) Bei Übersetzungen behält sich der Anbieter ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

(4) Bei Textproduktionen hat der Anbieter das Urheberrecht.

11. Rücktrittsrecht, Stornierung

(1) Soweit die Erteilung des Auftrags darauf beruht, dass der Anbieter die Erbringung von Leistungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Anbieter mit der Arbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.

(2) Wird eine Arbeit in Auftrag gegeben und nachfolgend storniert, hat der Auftraggeber eine der bisher geleisteten Arbeit entsprechende Summe an den Anbieter zu zahlen.

12. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.

13. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

14. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.